Vertragsbedingungen im Rahmen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen über die Plattform https://bastianw.de und deren Unterseiten und Subdomains
zwischen
Bastian Werner Bahnhofstraße 8 64367 Mühltal Deutschland
– im Folgenden „Anbieter“ –
und den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform
– im Folgenden „Kunde“ –
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunde gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Der Anbieter bietet über die Plattform folgende Leistungsarten an: a) Waren (z. B. Bildbände, Druckerzeugnisse), b) digitale Inhalte (z. B. Videokurse, E-Books, Karten-Downloads), c) Workshops und Seminare (Präsenzveranstaltungen ohne Übernachtungsleistung), d) Fotoreisen (geführte Reisen, ggf. mit weiteren Reiseleistungen – hierfür gilt ergänzend § 9), e) Individual-Programme (individuelle Beratungs- und Trainingspakete für selbst organisierte Reisen – hierfür gilt ergänzend § 10).
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte und/oder Dienstleistungen auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrags ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern.
(2) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich durch eine automatische E-Mail (Empfangsbestätigung).
(3) Das Zustandekommen des Vertrags richtet sich nach der Leistungsart: a) Bei Waren und digitalen Inhalten stellt die automatische Empfangsbestätigung zugleich die Annahme des Angebots dar. b) Bei Workshops, Seminaren, Fotoreisen und Individual-Programmen stellt die automatische Empfangsbestätigung noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Buchungsbestätigung des Anbieters in Textform zustande, die innerhalb von 5 Werktagen erfolgt. Grund hierfür sind begrenzte Teilnehmerplätze und die Prüfung der Verfügbarkeit.
(4) Der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Bestellbestätigung) wird dem Kunden in Textform übermittelt und vom Anbieter unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige Personen.
(1) Lieferzeiten für Waren berechnen sich ab Auftragsbestätigung, vorausgesetzt die Zahlung ist erfolgt. Zeitpunkt und Ablauf von Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Ist ein bestelltes Produkt oder eine Dienstleistung nur vorübergehend nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Der Anbieter kann in diesem Fall nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden hierüber unverzüglich informiert hat. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(3) Der Anbieter erbringt Leistungen nur an Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Luxemburg.
(4) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden a) über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland („Stripe“) – die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt – oder b) per Banküberweisung auf das in der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung angegebene Konto des Anbieters. Fällige Beträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung auszugleichen; abweichende Fälligkeitsregelungen (§ 9.4, § 10.9) bleiben unberührt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, soweit in diesen AGB oder in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist (siehe § 9.4 für Fotoreisen und § 10.9 für Individual-Programme).
(6) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Waren im Eigentum des Anbieters. Dienstleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang erbracht.
(1) Alle Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Fotoreisen, die der Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 25 UStG) unterliegen, erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis; hierauf wird in der Rechnung hingewiesen.
(3) Individual-Programme, Workshops, Seminare und digitale Inhalte werden im Inland erbracht und enthalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer.
(4) Versandkosten für Waren werden im Bestellprozess angezeigt und sind vom Kunden zu tragen. Kann die Lieferung aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden nicht zugestellt werden, hat dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Der Anbieter haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren 12 Monate ab Lieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Rückgriffsansprüche nach § 445b BGB.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Kein Erfolg geschuldet: Beratungs-, Prognose- und Empfehlungsleistungen des Anbieters – gleich ob vor Ort oder aus der Ferne erbracht – sind Dienstleistungen, die mit fachlicher Sorgfalt nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Erfahrung erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet; insbesondere wird nicht zugesichert, dass bestimmte Wetter- oder Naturereignisse eintreten, sichtbar sind oder fotografisch festgehalten werden können. Wetter- und Naturereignisse liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(5) Eigenverantwortliche Umsetzung: Die Umsetzung von Empfehlungen des Anbieters – insbesondere die Wahl von Standorten und Routen, die Anfahrt sowie das Verhalten vor Ort – erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat Empfehlungen anhand der Situation vor Ort (u. a. Straßen-, Gelände-, Wetter- und Sicherheitslage) eigenständig zu prüfen. Die Haftung des Anbieters nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt unberührt.
(6) Aufwendungen für Drittleistungen: Verträge mit Dritten (z. B. über Flüge, Fähren, Mietwagen, Unterkünfte), die der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen des Anbieters schließt, schließt er im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Der Anbieter erstattet solche Aufwendungen nicht, wenn ein erhofftes Natur- oder Himmelsereignis nicht eintritt oder – etwa wetterbedingt – nicht sichtbar ist.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder gesetzlicher Erlaubnistatbestände.
(3) Zur Vertragserfüllung können Daten an beauftragte Dienstleister (z. B. Versand-, IT- oder Zahlungsdienstleister) weitergegeben werden. Diese verarbeiten die Daten ausschließlich im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Für die Zahlungsabwicklung wird Stripe genutzt. Weitere Informationen: https://stripe.com/de/privacy.
(5) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung: https://bastianw.de/datenschutz/.
Diese Bedingungen gelten für alle Workshops, Seminare und Fotoreisen, die über die Plattform gebucht werden.
Die Buchung erfolgt nach Maßgabe von § 2. Der Vertrag kommt gemäß § 2 Abs. 3 lit. b erst mit der gesonderten Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.
Die Teilnehmergebühr ist unmittelbar nach der Buchungsbestätigung fällig.
(1) Für Fotoreisen, die neben der fotografischen Betreuung mindestens eine weitere Reiseleistung (z. B. Unterkunft oder Transport) enthalten, gilt das Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB). Der Anbieter hat hierfür eine gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung abgeschlossen.
(2) Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Reisesicherungsschein. Erst danach ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
(3) Der Restbetrag von 80 % ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
(1) Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit zurücktreten. Anstelle konkret berechneter Entschädigungen kann der Anbieter folgende Pauschalen verlangen:
Workshops und Seminare bis 2 Tage Dauer:
Fotoreisen über 2 Tage Dauer:
(2) Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als die jeweilige Pauschale. In diesem Fall ist nur der niedrigere Betrag zu zahlen.
(3) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, der in den Vertrag eintritt, sofern dieser den Teilnahmevoraussetzungen entspricht. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde; eine Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt; Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung. Für Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung, die zu einem konkreten Termin erbracht werden (z. B. terminierte Workshops und Fotoreisen ohne Pauschalreisecharakter), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Bei Pauschalreisen ist ein Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 7 BGB grundsätzlich ausgeschlossen.
(1) Die Durchführung von Workshops, Seminaren und Fotoreisen kann vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängen; diese ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden verbindlich in Textform mit, ob die Veranstaltung stattfindet (Durchführungsbestätigung) oder abgesagt wird:
(3) Eine Absage aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) bleibt auch nach diesen Zeitpunkten möglich; vorrangig prüft der Anbieter den Einsatz eines Vertreters nach § 12.
(4) Im Fall der Absage kann der Kunde zwischen der vollständigen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und – soweit verfügbar – der kostenfreien Umbuchung auf einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Veranstaltung wählen.
(5) Eigene Buchungen erst nach Durchführungsbestätigung: Anreise, Übernachtung und sonstige eigene Reiseleistungen des Kunden im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, solche Leistungen erst nach Zugang der Durchführungsbestätigung zu buchen. Kosten für Leistungen, die der Kunde vor Zugang der Durchführungsbestätigung gebucht hat, werden im Fall einer Absage nicht erstattet; die Haftung des Anbieters nach § 7 bleibt unberührt.
(1) Änderungen des Ablaufs aus Wetter- oder Sicherheitsgründen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
(2) Die Teilnahme an Aktivitäten in der Natur ist mit naturbedingten Risiken verbunden (u. a. Wetter, Gelände, Dunkelheit). Der Kunde ist verpflichtet, seine gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit eigenverantwortlich einzuschätzen und gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Teilnahme relevant sein können, vor Buchung mitzuteilen. Die Haftung des Anbieters nach § 7 bleibt unberührt.
(3) Für geliehene Geräte haftet der Kunde bei von ihm zu vertretender Beschädigung.
(1) Individual-Programme (z. B. „ECLIPSEHUNTERS INDIVIDUAL“) sind individuelle Beratungs- und Trainingspakete für Reisen, die der Kunde selbst organisiert und durchführt. Sie bestehen – nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung – aus folgenden Modulen:
(2) Maßgeblich für den konkreten Umfang ist die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Programms auf der Produktseite.
(3) Reisegruppen: Mehrere Fotografen, die gemeinsam reisen, können als eine Reisegruppe buchen. Vertragspartner ist der buchende Kunde; weitere Fotografen sind bei der Buchung namentlich zu benennen. Die Planungsberatung und die reisebegleitende Beratung einschließlich der Standortempfehlung (Module 1 und 4) werden je Reisegruppe für die gemeinsame Reiseplanung erbracht; Vorbereitungstraining, Präsenz-Event und Nachbereitung (Module 2, 3 und 5) stehen jedem benannten Fotografen zu. Der Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Grundpreis je Reisegruppe zuzüglich Aufpreis je weiterem Fotografen). Scheidet ein weiterer Fotograf aus der Reisegruppe aus, reduziert sich der Preis um dessen Aufpreis; 10.8 Abs. 2 gilt entsprechend.
(1) Individual-Programme sind reine Beratungs-, Trainings- und Informationsleistungen (Dienstvertrag). Der Anbieter ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler.
(2) Der Anbieter erbringt keine Reiseleistungen im Sinne des § 651a Abs. 3 BGB, vermittelt keine solchen Leistungen und nimmt keine Zahlungen für Leistungen Dritter entgegen. Sämtliche Verträge über Beförderung (Flug, Fähre), Mietwagen, Unterkünfte und sonstige Reiseleistungen schließt der Kunde ausschließlich selbst, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den jeweiligen Anbietern. Empfehlungen des Anbieters zu Unterkünften oder Anbietern sind unverbindliche Hinweise ohne Vermittlungscharakter.
(3) Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet; § 7 Abs. 4 gilt entsprechend. Insbesondere besteht keine Zusicherung freier Sicht auf das jeweilige Natur- oder Himmelsereignis.
(1) Sämtliche Entscheidungen und Handlungen im Zusammenhang mit der Reise trifft der Kunde eigenverantwortlich – insbesondere, welche Orte er aufsucht, welche Strecken er fährt und wie er die Wetter-, Straßen- und Sicherheitslage vor Ort einschätzt. Das Aufsuchen empfohlener Standorte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden; § 7 Abs. 5 gilt entsprechend.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für gültige Reisedokumente, einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Auslandskranken- und ggf. Reiserücktrittsversicherung), die Einhaltung der örtlichen Gesetze und Verkehrsregeln, die Fahrtauglichkeit und Verkehrssicherheit des genutzten Fahrzeugs sowie die Beachtung der aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das Zielgebiet.
(1) Die reisebegleitende Beratung (Modul 4) erfolgt per E-Mail und Chat (Messenger-Dienst gemäß Buchungsbestätigung). Eine telefonische Erreichbarkeit des Anbieters wird nicht geschuldet. In dringenden Fällen – insbesondere am Ereignistag – kann der Anbieter den Kunden zusätzlich telefonisch kontaktieren; der Kunde soll hierfür unter der bei Buchung angegebenen Rufnummer erreichbar sein.
(2) Der Anbieter beantwortet Anfragen während des vereinbarten Reisezeitraums in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Am Vortag des Ereignisses und am Ereignistag selbst behandelt der Anbieter Anfragen mit Vorrang und beantwortet sie in der Regel kurzfristig innerhalb weniger Stunden. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit oder eine Antwort in Echtzeit wird nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter übermittelt dem Kunden unaufgefordert eine wetterbasierte Standortempfehlung, abgestimmt auf die ihm gemäß 10.5 mitgeteilte Reiseplanung, in der Regel spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ereignisses. Lässt die Wetterlage zu diesem Zeitpunkt keine belastbare Festlegung zu, kann die Empfehlung zunächst als vorläufige Einschätzung erfolgen; die endgültige Empfehlung übermittelt der Anbieter, sobald eine hinreichend sichere Beurteilung möglich ist. Änderungen der Empfehlung – insbesondere aufgrund der Wetterentwicklung oder höherer Gewalt – bleiben jederzeit vorbehalten, sind aber nicht geschuldet; in dringenden Fällen kann der Anbieter den Kunden hierzu telefonisch kontaktieren (Absatz 1). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung über die vereinbarten Kanäle; Voraussetzung ist die Mitwirkung des Kunden nach Absatz 4 und Ziffer 10.5, insbesondere die Mitteilung seiner aktuellen Position.
(4) Voraussetzung der Beratung ist die Mitwirkung des Kunden, insbesondere die Erreichbarkeit über die vereinbarten Kanäle und eine funktionierende Datenverbindung. Für Einschränkungen der Kommunikation, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Netzabdeckung im Zielgebiet), übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
(5) Der Anbieter richtet für die Teilnehmer eines Programms eine gemeinsame Messenger-Gruppe ein. Die Teilnahme ist freiwillig; mit dem Beitritt werden Name und Rufnummer des Kunden für die übrigen Gruppenmitglieder sichtbar. Die Gruppe dient dem allgemeinen Austausch; individuelle Beratungsleistungen sowie die Standortempfehlung nach Absatz 3 werden ausschließlich über die Kanäle nach Absatz 1 erbracht, und die Reaktionszeiten nach Absatz 2 gelten für die Gruppe nicht.
Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Beratung erforderlichen Informationen rechtzeitig und zutreffend zur Verfügung (u. a. Reisezeitraum, Ausrüstung, fotografische Vorerfahrung, Mobilität vor Ort) und wirkt an der Technik- und Wissensüberprüfung im Rahmen des Präsenz-Events mit. Unterbleibt die Mitwirkung, kann der Anbieter die betroffenen Leistungen nur eingeschränkt erbringen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(1) Das Präsenz-Event ist fester Bestandteil des Individual-Programms (Modul 3) und findet an dem in der Leistungsbeschreibung genannten Termin und Ort in Deutschland statt. Die Teilnahme ist nach Wahl des Kunden vor Ort oder per Aufzeichnung möglich. Dem Präsenz-Event geht ein Online-Webinar (ca. 2 Stunden) zur Klärung offener Fragen voraus; für das Webinar gilt Absatz 3 entsprechend.
(2) Die Übernachtung am Veranstaltungsort ist nicht Vertragsbestandteil. Der Anbieter benennt ein Zimmerkontingent bzw. geeignete Unterkünfte; die Buchung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Beherbergungsbetrieb, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(3) Nimmt der Kunde per Aufzeichnung teil oder ist er am Termin verhindert, stellt der Anbieter ihm die wesentlichen Trainingsinhalte des Events als Aufzeichnung oder in vergleichbarer Form zur Verfügung. Die individuelle Technik- und Wissensüberprüfung erfolgt nur bei Teilnahme vor Ort. Ein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin in Präsenz besteht nicht; die gewählte Teilnahmeform berührt den Paketpreis nicht.
(4) Bei Absage des Events durch den Anbieter (z. B. höhere Gewalt, Krankheit) wird ein Ersatztermin oder ein gleichwertiges Online-Format angeboten; ist beides nicht möglich, wird der auf das Modul entfallende Preisanteil (10.8) erstattet.
(5) Die Durchführung des Events in Präsenz kann vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängen; diese ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung. Bei Nichterreichen gilt Absatz 4 entsprechend.
(6) Der Anbieter bestätigt die Durchführung des Präsenz-Events spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform (Durchführungsbestätigung); § 9.6 Abs. 3 gilt entsprechend. Anreise und Übernachtung – auch aus einem benannten Zimmerkontingent – sollte der Teilnehmer erst nach Zugang der Durchführungsbestätigung buchen; § 9.6 Abs. 5 gilt entsprechend.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.
(2) Digitale Inhalte (Videotraining, Videoworkshop): Der Zugriff wird erst gewährt, nachdem der Kunde im Bestellprozess ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht insoweit mit Beginn der Bereitstellung erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Beratungsleistungen: Die Beratung beginnt unmittelbar nach der Buchungsbestätigung. Hierzu erklärt der Kunde im Bestellprozess durch gesonderte Bestätigung sein ausdrückliches Verlangen, dass der Anbieter mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Widerruft der Kunde danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a BGB), bemessen anteilig nach den Preisanteilen gemäß 10.8.
(1) Auf die Module entfallen folgende Anteile des Paketpreises (Prozentwerte bei Bedarf je Programm anpassbar):
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Im Fall der Kündigung gilt: a) Bereits erbrachte oder bereitgestellte Module sind mit ihrem Preisanteil vollständig zu vergüten. Ein Modul gilt als bereitgestellt, sobald der Kunde Zugriff auf die Inhalte erhalten hat (Module 2 und 5) bzw. die Leistung begonnen wurde (Module 1, 3 und 4). b) Für noch nicht begonnene Module schuldet der Kunde keine Vergütung; insoweit bereits gezahlte Beträge werden erstattet. c) Ansprüche des Anbieters wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden (§ 628 Abs. 2 BGB) bleiben unberührt.
(3) Anstelle der Kündigung kann der Kunde – soweit verfügbar – kostenfrei auf ein anderes Individual-Programm oder eine andere Veranstaltung des Anbieters umbuchen; bereits bereitgestellte Module werden angerechnet.
Der Paketpreis ist wie folgt fällig: 50 % mit der Buchungsbestätigung, 50 % spätestens acht Wochen vor dem Ereignistag. Erfolgt die Buchung weniger als acht Wochen vor dem Ereignistag, ist der Gesamtpreis mit der Buchungsbestätigung fällig.
(1) Kann der Kunde die Reise aus Gründen nicht antreten, die in seiner Sphäre liegen (z. B. Krankheit, Visa-Probleme), bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe von 10.8 bestehen; die Umbuchungsoption nach 10.8 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Wird für das vom Kunden festgelegte Zielgebiet erst nach dessen Festlegung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ausgesprochen oder die Einreise behördlich untersagt, berät der Anbieter den Kunden ohne Mehrkosten bei der Umplanung auf ein anderes Zielgebiet innerhalb der Sichtbarkeitszone des Ereignisses. Wünscht der Kunde keine Umplanung, kann er den Vertrag nach 10.8 kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter oder bereitgestellter Module besteht nicht; § 7 Abs. 6 bleibt unberührt.
(3) Für den Ausfall des Anbieters aus wichtigem Grund gilt § 12. Kann kein Vertreter nach § 12 Abs. 2 eingesetzt werden, werden die auf nicht erbrachte Module entfallenden Preisanteile erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.
(4) Das planmäßige Stattfinden des Natur- bzw. Himmelsereignisses selbst (z. B. einer Sonnenfinsternis) sowie dessen Sichtbarkeit sind nicht Vertragsinhalt; 10.2 Abs. 3 bleibt unberührt.
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungen überlassenen Inhalte – insbesondere Videokurse und Videotrainings, Skripte, Präsentationen, Equipment- und Checklisten, Karten- und Standortdaten, Wetteranalysen sowie sonstige Unterlagen und Informationen aus Workshops, Seminaren, Fotoreisen, digitalen Angeboten und Individual-Programmen – sind urheberrechtlich und/oder als Geschäftsgeheimnis geschützt.
(2) Der Kunde erhält an diesen Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene, private Zwecke; bei Buchung durch Unternehmer für den internen eigenen Gebrauch.
(3) Untersagt sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung, die Vervielfältigung über den eigenen Gebrauch hinaus, die öffentliche Zugänglichmachung (auch in sozialen Medien, Foren oder über Cloud-Freigaben) sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Zugangsdaten. Dies gilt auch für individuell erstellte Beratungsergebnisse aus Individual-Programmen, insbesondere Routen- und Standortempfehlungen.
(4) Bei schuldhaften Verstößen kann der Anbieter den Zugang zu digitalen Inhalten sperren und Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen; die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleibt vorbehalten.
(1) Die Leistungen des Anbieters werden grundsätzlich von ihm persönlich erbracht. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, sich bei der Leistungserbringung – insbesondere bei Trainings, Präsenzveranstaltungen und der Beratung im Rahmen von Individual-Programmen – weiterer fachlich qualifizierter Personen (z. B. Fototrainer, Astro- oder Meteorologie-Experten) als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Für deren Verschulden haftet der Anbieter nach § 278 BGB im Rahmen des § 7.
(2) Ist der Anbieter aus wichtigem Grund an der persönlichen Leistungserbringung gehindert – insbesondere durch Krankheit, Unfall, Todesfall im nahen Umfeld, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen –, ist er berechtigt, einen fachlich gleichwertig qualifizierten Vertreter mit der Erbringung der betroffenen Leistungen zu beauftragen. Fachlich gleichwertig ist ein Vertreter, der über die für die jeweilige Leistung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt; bei der Standortempfehlung im Rahmen von Individual-Programmen (10.4 Abs. 3) insbesondere über meteorologische Fachkenntnisse und Zugang zu den vom Anbieter vorbereiteten Planungsunterlagen und Standortdaten.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden über den Vertretungsfall und die Person des Vertreters unverzüglich in Textform, spätestens vor Beginn der betroffenen Leistung. Der Vertreter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung erforderlichen Kundendaten einzusehen; er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(4) Der Einsatz eines Vertreters nach Absatz 2 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Minderung, Kündigung oder Rücktritt, sofern die Leistung durch den Vertreter in gleichwertiger Qualität erbracht wird. Kann der Anbieter im Vertretungsfall keinen gleichwertig qualifizierten Vertreter stellen, gelten § 9.6 Abs. 4 (Workshops, Seminare, Fotoreisen) bzw. § 10.10 Abs. 3 (Individual-Programme).
(5) Bei Fotoreisen, die dem Pauschalreiserecht unterliegen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden nach §§ 651a ff. BGB unberührt.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Fotoreisen, Präsenz-Events) auszuschließen, wenn diese trotz vorheriger Abmahnung a) den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig und erheblich stören, b) Sicherheitshinweise oder Anweisungen des Anbieters bzw. der Leitung missachten und dadurch sich oder andere gefährden, c) andere Teilnehmende, die Leitung oder Dritte beleidigen, bedrohen, tätlich angreifen oder sexuell belästigen, d) durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum den Ablauf oder die Sicherheit beeinträchtigen, e) sich in sonstiger Weise derart vertragswidrig verhalten, dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
(2) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn das Verhalten so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (insbesondere bei Gewalt, Bedrohung, sexueller Belästigung oder erheblicher Gefährdung).
(3) Bei berechtigtem Ausschluss bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; der Anbieter muss sich den Wert ersparter Aufwendungen sowie eine etwaige anderweitige Verwendung der Leistung anrechnen lassen. Mehrkosten (z. B. einer vorzeitigen Rückreise) trägt die ausgeschlossene Person selbst.
(4) Bei Individual-Programmen kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Kunde sich gegenüber dem Anbieter in schwerwiegender Weise vertragswidrig verhält (Absatz 1 lit. c entsprechend); Absatz 3 gilt entsprechend.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleibt der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen.
Verbraucherstreitbeilegung Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren rechtlich relevanten Hinweise:
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Bastian
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